1.Fahrzeuggarantie 
 

Für unsere Gebrauchtwagen leisten wir nach Vereinbarung bei Kaufabschluss nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen Garantie für folgende Aggregate:

Motor
Zylinderblock, Kurbelgehäuse bzw. Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, Zylinderkopf sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile
Schalt- und Automatikgetriebe
Getriebegehäuse und alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler
Achsgetriebe
Achsgetriebehehäuse (Front- und Heckantrieb) einschließlich aller Innenteile
Kraftübertragungswellen
Kardanwelle, Achsantriebswellen und Antriebsgelenke
Lenkung
Das mechanische oder hydraulische Lenkgetriebe mit allen Innenteilen
Bremsen
Hauptbemszylinder und Bremskraftverstärker
Kraftstoffanlage
Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe und Vergaser, elektronische Einspritzanlage
elektrische Anlage
Lichtmaschine mit Regler, Anlasser
Kühlsystem
Kühler, Thermostat, Heizungskühler, Wasserpumpe, Lüfterkupplung
2. Keine Garantie besteht für:
  1. Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Simmeringe, Schläuche und Rohrleitungen, Wellendichtringe, Zündkerzen und Glühkerzen, Betriebs- und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, fette und sonstige Schmiermittel, außer ihr Einsatz ist im Fall eines garantiepflichtigen Schadens an einem der in Punkt 1. genannten Teile technisch erforderlich
  2. Verschleißteile
  3. Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind
3. Keine Garantie besteht ferner für Schäden
  1. Durch Unfall, d.h. ein unmittelbares von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis
  2. durch Böswilligkeit, durch Brand und Explosion, durch Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub oder Unterschlagung, durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung.
  3. an Teilen, die der Hersteller unabhängig von der Garantie kostenlos repariert
  4. die aus Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen
  5. die dadurch entstehend, dass das Fahrzeug höheren als den vom Hersteller festgesetzten zulässigen Achslasten oder Anhängelasten ausgesetzt wurde
  6. die durch Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe entstehen
  7. die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges (z.B. Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht  durch den Hersteller zugelassen sind
  8. durch den Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht im Zusammenhang steht oder dass die Sache zur Zeit des Schadens wenigstens behelfsmäßig repariert war
  9. die im ursächlichen Zusammenhang damit stehen, dass a) an dem  Fahrzeug nicht die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs- oder Pflegearbeiten in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw vom ausliefernden Händler durchgeführt worden sind. b) der garantiepflichtige Schaden nicht unverzüglich an den ausliefernden Händler gemeldet und das Fahrzeug nach Freigabe zur Reparatur nicht unverzüglich bereitgestellt wird.
Der Käufer hat Anspruch auf kostenlose Reparatur der garantiepflichtigen Schäden.
4. Für die Abwicklung gilt folgendes:
  • a)der Käufer hat nach Feststellung eines garantiepflichtigen Schadens diesen unverzüglich beim ausliefernden Händler geltend zu machen und das Fahrzeug nach Rücksprache zur Reparatur bereitzustellen. Die Reparaturen werden nach technischen Erfordernissen durch Instandsetzung oder Ersatz durch Neu- oder Gebrauchtteile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn- , Material- und Frachtkosten unter Berücksichtigung von Pkt. 4b und Pkt 5 durchgeführt. Ersetzte Teile werden unser Eigentum
  • b) Der Käufer ist verpflichtet, sich an den Materialkosten nach folgender Staffel zu beteiligen, und zwar ausgehend von der Gesamt- Betriebsleistung der betroffenen Baugruppe zum Zeitpunkt des Schadenseintrittes:

 

bis    50.000   km    0%
bis    60.000   km  10%
bis    70.000   km  20%
bis     80.000  km  30%
bis     90.000  km  40%
bis    100.000 km  50%

über 100.000  km  60%  

5. Von der Garantie sind nicht gedeckt
  • Kosten für Test, Mess- und Einstellarbeiten, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden anfallen
  • Abschleppkosten und Abschleppgebühren
  • Kosten für Luftfracht
Der kostenmäßige Umgang des Anspruchs auf kostenlose Reparatur wird beschränkt durch den Zeitwert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Eintritts eines garantiepflichtigen Schadens.